AGB – HVH Flow
Stand: 30.06.2026
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der cloudbasierten Softwarelösung „HVH Flow“ zwischen der
RHAPSODY Software Solutions GmbH
Max-Born-Straße 4
48431 Rheine
– nachfolgend „RSS“ –
und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, nachfolgend „Kunde“.
(2) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.
(3) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, RSS stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Vertragsgegenstand
(1) RSS stellt mit „HVH Flow“ eine cloudbasierte Softwarelösung zur digitalen Unterstützung von Vertriebs- und CRM-Prozessen bereit.
(2) Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Einräumung eines Nutzungsrechts an der jeweils aktuellen Version der Software über eine Internetverbindung im Software-as-a-Service-Modell.
(3) Eine Überlassung der Software im Sinne eines Kaufs oder einer dauerhaften Übertragung erfolgt nicht.
(4) Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
(5) RSS ist berechtigt, Funktionen weiterzuentwickeln, anzupassen oder zu verändern, sofern der vertragsgemäße Gesamtzweck der Software nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Ein Anspruch auf unveränderte Beibehaltung einzelner Funktionen besteht nicht.
3. Vertragsschluss und kostenpflichtige Startphase
(1) Der Vertrag kommt durch Registrierung über die bereitgestellten Online-Formulare, durch Annahme eines Angebots oder durch eine sonstige ausdrückliche Bestätigung durch RSS zustande.
(2) Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages besteht nicht.
(3) Sofern RSS im Rahmen des Vertragsschlusses eine kostenpflichtige Startphase anbietet, richten sich deren Dauer, Vergütung und Leistungsumfang nach dem jeweils vereinbarten Angebot oder Tarifmodell.
(4) Die kostenpflichtige Startphase kann insbesondere die zeitlich begrenzte Nutzung von HVH Flow, die erstmalige Einrichtung des Kundenaccounts, das Onboarding, eine Schulung sowie – soweit vereinbart – die Unterstützung bei der Datenmigration umfassen.
(5) Die Vergütung für die kostenpflichtige Startphase wird unabhängig von der späteren Fortführung des SaaS-Vertrages geschuldet, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
(6) Der Kunde kann während einer vereinbarten kostenpflichtigen Startphase durch Erklärung in Textform, z. B. per E-Mail, mitteilen, dass er HVH Flow nach Ablauf dieser Phase nicht weiter nutzen möchte.
(7) Erfolgt innerhalb der vereinbarten kostenpflichtigen Startphase keine Erklärung nach Absatz 6, wird der Vertrag nach Ablauf dieser Phase automatisch in der vom Kunden gewählten Abrechnungsvariante fortgeführt.
4. Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag kann wahlweise mit monatlicher oder jährlicher Abrechnungsvariante abgeschlossen werden.
(2) Die Laufzeit beginnt mit dem im Bestellprozess, Angebot oder Tarifmodell vereinbarten Vertragsstart. Sofern eine kostenpflichtige Startphase vereinbart wurde, beginnt die kostenpflichtige Vertragslaufzeit der gewählten Abrechnungsvariante nach Ablauf dieser Phase, sofern der Kunde HVH Flow nicht innerhalb der Phase gemäß Ziffer 3 Absatz 6 abbestellt.
(3) Bei der monatlichen Abrechnungsvariante beträgt die anfängliche Mindestlaufzeit drei (3) Monate. Die Vergütung wird monatlich im Voraus abgerechnet.
(4) Nach Ablauf der anfänglichen Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag bei der monatlichen Abrechnungsvariante jeweils um weitere drei (3) Monate, sofern er nicht mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ende des jeweils laufenden Drei-Monats-Zeitraums gekündigt wird.
(5) Eine Kündigung der monatlichen Abrechnungsvariante ist erstmals zum Ende der anfänglichen Mindestlaufzeit und anschließend jeweils zum Ende eines weiteren Drei-Monats-Zeitraums möglich.
(6) Bei der jährlichen Abrechnungsvariante beträgt die Laufzeit zwölf (12) Monate. Die Vergütung wird jährlich im Voraus abgerechnet, sofern nicht abweichend vereinbart.
(7) Nach Ablauf der jeweiligen Jahreslaufzeit verlängert sich der Vertrag bei der jährlichen Abrechnungsvariante jeweils um weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht mit einer Frist von vier (4) Wochen zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird.
(8) Kündigungen bedürfen der Textform, z. B. per E-Mail.
(9) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem bei Vertragsschluss gewählten Tarifmodell oder dem individuell vereinbarten Angebot.
(2) Die Zahlung erfolgt im Voraus per SEPA-Lastschriftmandat, sofern nicht abweichend vereinbart.
(3) Bei der monatlichen Abrechnungsvariante wird die Vergütung monatlich im Voraus abgerechnet.
(4) Bei der jährlichen Abrechnungsvariante wird die Vergütung jährlich im Voraus abgerechnet, sofern nicht abweichend vereinbart.
(5) Der Kunde erteilt RSS im Rahmen des Vertragsschlusses ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat, sofern die Zahlung per SEPA-Lastschrift vereinbart wurde.
(6) Wird eine Lastschrift aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst oder gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist RSS berechtigt,
a) den Zugang zur Software vorübergehend zu sperren und
b) entstandene Rücklastschriftkosten geltend zu machen.
(7) Der Zugang wird nach vollständigem Zahlungsausgleich wieder freigeschaltet.
(8) RSS ist berechtigt, die vereinbarten Preise mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Preisänderungen werden dem Kunden rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Im Fall einer Preisänderung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen.
6. Bereitstellung, Verfügbarkeit und Sicherheit
(1) Die Bereitstellung erfolgt über Server innerhalb der Europäischen Union.
(2) RSS schuldet die Bereitstellung der Software im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Eine jederzeitige unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet.
(3) Wartungsarbeiten, Updates und Weiterentwicklungen können zu vorübergehenden Einschränkungen oder Unterbrechungen führen.
(4) Eine Nichtverfügbarkeit aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger außerhalb des Einflussbereichs von RSS liegender Umstände begründet keine Haftung von RSS.
(5) RSS trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der im Rahmen der Nutzung verarbeiteten Daten.
7. Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht an der Software.
(2) Eine Weitergabe an Dritte oder Überlassung an nicht berechtigte Nutzer ist unzulässig.
(3) Reverse Engineering, Dekompilierung oder Veränderung der Software sind unzulässig, soweit nicht gesetzlich zwingend erlaubt.
8. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist für die rechtmäßige Nutzung der Software sowie für die von ihm eingestellten Inhalte und Daten verantwortlich.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Verarbeitung personenbezogener Daten berechtigt ist.
(3) Der Kunde hat seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
(4) Bei missbräuchlicher Nutzung oder bei Verstößen gegen diese AGB ist RSS berechtigt, den Zugang vorübergehend zu sperren.
9. Daten, Datensicherung und Vertragsende
(1) Die im Rahmen der Nutzung der Software verarbeiteten und gespeicherten Daten verbleiben dem Kunden zugeordnet.
(2) RSS kann Daten im branchenüblichen Umfang sichern. Ein Anspruch auf Wiederherstellung eines bestimmten Datenstands besteht nicht.
(3) Nach Vertragsende werden die Zugänge des Kunden deaktiviert.
(4) RSS ist berechtigt, die Daten des Kunden spätestens 30 Tage nach Vertragsende zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Dies gilt auch im Fall der Vertragsbeendigung wegen Zahlungsverzugs.
(5) Dies gilt entsprechend für Daten aus einer vereinbarten kostenpflichtigen Startphase, sofern der Vertrag nach Ablauf dieser Phase nicht fortgeführt wird.
(6) Bereits gelöschte Daten, insbesondere nach Fehlbedienung oder nach Vertragsende, müssen von RSS nicht wiederhergestellt werden.
10. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) RSS verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
(2) Soweit erforderlich, schließen die Parteien eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO.
(3) RSS ist berechtigt, Unterauftragsverarbeiter einzusetzen.
11. Haftung
(1) RSS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet RSS nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung ist der Höhe nach auf die vom Kunden im letzten Vertragsjahr gezahlte Vergütung begrenzt.
(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
12. Änderungen der AGB
RSS ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht.
13. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der RHAPSODY Software Solutions GmbH.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.